april-mai 2003

Margit Öppmayr
leitartikel

Ausländerbeirat und kommunales Wahlrecht

„Integration vor Neuzuzug“ – das Motto der Ausländerpolitik in Österreich. Dies bedeutet, keine neuen MigrantInnen ins Land, dafür sollen diejenigen, die bereits hier leben integriert werden. Der Grundgedanke spricht für sich, bleibt die Frage: Wie sieht Integrationspolitik in Österreich aus? Integration stellt Anforderungen sowohl an das Aufnahmeland als auch an die betroffene Gesellschaft. Integration ist erst abgeschlossen, wenn die Betroffenen in rechtlicher, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht zu aktiven Mitgliedern geworden sind. Integration setzt daher voraus, am kulturellen, aber auch politischen Leben teilhaben zu können. In der Aufnahmegesellschaft sollte die Bereitschaft bestehen, Fremde als Teil der nationalen Gemeinschaft zu akzeptieren und Maßnahmen zur Erleichterung des Zuganges zu Entscheidungsprozessen zu ergreifen.

Jahrzehntelang aber blieben und bleiben MigrantInnen von politischer Verantwortung ausgeschlossen. Fremde besitzen kein Wahlrecht, weder auf Gemeinde-, Landes- oder Bundesebene, noch haben sie die Möglichkeit, als gewählte Mandatare selbst ihre Interessen zu vertreten.

Erstmals trat in der Stadt Salzburg 1987 die „Arbeitsgemeinschaft AusländerInnenwahlrecht“ für das kommunale Wahlrecht der niedergelassenen Fremden in der Festspielstadt ein. Bereits 1989 beschloss die SPÖ für das kommunale Wahlrecht von Ausländern einzutreten. Das kommunale Wahlrecht ist bis dato nicht eingeführt, auch der Ausländerbeirat wurde bis jetzt noch nicht realisiert. Mittlerweile startet der von den Grünen initiierte „Arbeitskreis“ einen neuen Anlauf, um den Ausländerbeirat zu installieren. Leztendliches Ziel muss jedoch das kommunale Wahlrecht bzw. das passive Wahlrecht auf Betriebsratsebene bleiben.

Diskutiert werden kann über die Frage, wie lange MigrantInnen in Österreich sein sollten , um wählen zu dürfen. Als realistisch sehen wir eine Aufenthaltsdauer von fünf Jahren. Fünf Jahre deswegen, weil die Möglichkeit einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung bzw. der Erhalt eines Niederlassungsnachweises gegeben ist und dies voraussetzt, dass die Lebensinteressen tatsächlich in Österreich liegen.

Margit Öppmayr ist Geschäftsführerin von veBBas – Verein zur

Betreuung von AusländerInnen in Salzburg – www.vebbas.at