jänner-februar 1999

Thomas Neuhold

Bundesrechnungshof bestätigt »kunstfehler«

Städtische Kulturpolitik und Medienförderung im Visier der Prüfer

Seit Jahren widmet sich der »kunstfehler« der städtischen Kultur- und Medienpolitik. Das hat uns nicht nur Freunde gebracht. Gerade die Freiheitlichen wie auch Teile der ÖVP haben wiederholt versucht, kritische Berichte über die Auswirkungen ihrer Politik zu behindern. Erfolglos, denn in schöner Regelmäßigkeit mußten offizielle Stellen das bestätigen, was »kunstfehler«-Leser schon Monate zuvor gewußt haben.

ÖVP-Landeshauptmann Franz Schausberger ist das ebenso schon passiert, wie SPÖ-Stadtvize Heinz Schaden oder dem städtischen Kontrollamt. Ein besonderes Zuckerl ist, wenn der Bundesrechnungshof (RH) ans Werk geht. Die Prüfer nahmen sich die städtische Kulturpolitik wie auch die Medienförderung (Druckzentrum von »Salzburger Nachrichten« und »Krone«) vor. Wir dokumentieren in Auszügen jene Passagen des Endberichtes über das Jahr 1997, welche Themen aufgreifen, die im »kunstfehler« wiederholt kritisiert wurden, und uns vollinhaltlich bestätigen.

(Aus gegebenem Anlaß verweisen wir auf den Bericht in dieser Ausgabe über ein Millionengeschenk der Stadt an den Raiffeisenverband.)

»...zu Lasten der eher gering geförderten Kulturschaffenden...«

»Der Rechnungshof blieb bei seiner Empfehlung, eigene Richtlinien auch im Bereich der Kulturförderungen zu erlassen und somit die Vergabe der nicht unbeträchtlichen öffentlichen Mittel mittels festgeschriebener Kriterien gezielter und effizienter zu gestalten.«

»Tendenziell verschob sich die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu Lasten der eher gering geförderten Kulturschaffenden hin zu den förderungsintensiven Institutionen.«

Kritisiert wurde auch, daß die im Jahr 1994 erstellten Abhandlungen »Bestandsaufnahme ausgewählter Salzburger Kultureinrichtungen« (Kulturstättenanalyse) und »Grundsatzkonzeption zur Kulturförderung« (Kulturkonzept) nicht laufend aktualisiert oder an geänderte Bedingungen oder Vorgaben angepaßt wurden. »Nachvollziehbare Kriterien für eine anzustrebende Qualität und eine einsichtige Förderungsvergabe im Rahmen der Subventionsabwicklung waren nicht vorhanden.«

»Durch die Aufgabenreform war grundsätzlich noch keine nachhaltige Änderung in den einzelnen Verwaltungsabläufen eingetreten. Ein Konzept für eine fundierte Beurteilung der Förderungswürdigkeit war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung in Ausarbeitung.« Der RH empfahl, den im Kulturkonzept mittelfristig vorgegebenen Handlungsrahmen regelmäßig fortzuschreiben und die von der Politik gewünschte Entwicklung einzelner Kultursparten konkreter anzupassen. Nach Ansicht des RHs sollten eigene Richtlinien für die Kulturförderung erlassen werden, um der Verwaltung und den Förderungsnehmern eine genau definierte und somit nachvollziehbare Abwicklung der Subventionsvergabe zu ermöglichen.

Förderung des Druckzentrums »sachlich nicht nachvollziehbar«

»Der Gemeinderat genehmigte im September 1997 »den auf Weisung des politischen Referenten erstellten Amtsvorschlag für eine außerordentliche Wirtschaftsförderung von acht Milliionen Schilling«. Der RH sei sich zwar der wirtschaftlichen und medienpolitischen Bedeutung, die sich aus der Errichtung des Druckzentrums im Stadtgebiet ergab, bewußt. » Er vermochte jedoch nicht zu erkennen, wie die Stadt Salzburg der Argumentation der beiden Unternehmungen (»Krone« und »SN«; Anm.), einen Rechtsanspruch auf eine Subvention zu haben, hatte folgen können. Auch war für den RH die Gewährung einer Subvention in Höhe von acht Millionen Schilling an die zweite Medienunternehmung (»SN«; Anm.) sachlich nicht nachvollziehbar«.