august 1996

Thomas Neuhold
titel

FREIHEIT FÜR DAS GEWISSEN

Die große Koalition plant restriktivere Zivildienstregelungen. Eine Petition will das verhindern

Es war eine seit der Hochblüte der Friedensbewegung in den 80er Jahren selten gekannte weltanschauliche und gesellschaftliche Breite, die sich Ende Juni in den Räumen der ARGE-Kulturgelände Nonntal bei einer Pressekonferenz zusammenfand, um die Medien über eine neue Petition in Sachen Zivildienst zu informieren: Einträchtig saß da die Präsidentin der Katholischen Aktion, Luitgard Derschmidt neben Luise Müller, Evangelische Superintendentin für Salzburg und Tirol. Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Marko Feingold war ebenso gekommen wie VertreterInnen des Liberalen Forums, der Bürgerliste, der KPÖ, der ÖH und der Gewerkschaftsjugend.

Es war das Anliegen, das die seltene Einigkeit zustande gebracht hatte: SPÖ und ÖVP hätten sich im Koalitionsübereinkommen auf gravierende Verschlechterungen für Zivildiener geeinigt, um - so die Veranstalter von der ARGE für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit - den Zivildienst »möglichst unschmackhaft« zu machen und »möglichst viele junge Männer in die Arme des Bundesheeres« zu treiben. Im Regierungsplan stünden erneute Fristen für die Abgabe einer Zivildiensterklärung, die Verlängerung des Zivildienstes auf zwölf Monate und der Entfall jeglicher Aufschubgründe beim Dienst ohne Waffe. Weiters drohe eine Anhebung der Gebühren für jene Organisationen, die Zivis in Anspruch nehmen. Damit könnten sich kleinere Organisationen, die nicht in die umfassende Landesverteidigung integriert wären, Zivis nicht mehr leisten.

Mit der Petition »Freiheit für das Gewissen« an den Nationalrat soll nun rechtzeitig in die Diskussion um die Novellierung des Zivildienstgesetzes eingegriffen werden. Zur Unterschrift legen die InitiatorInnen bis 30. September vier Forderungen vor:

• Keine Einschränkung der Gewissensfreiheit. Die Abgabe einer Zivildiensterklärung muß jederzeit möglich sein!

• Gleiche Dauer von Wehr- und Zivildienst!

• Der Aufschub aus Gründen der Berufsausbildung muß bleiben - jetzige Regelung beibehalten!

• Gleiche Entlohnung von Wehr- und Zivildienern!