april 1997

Romana Klär
kommentar

Wiederaufnahme-antrag für Altfälle

Mehr als hundert Tage sind verstrichen, seit der Salzburger Internet-Berater Andreas Gruber in den »Untergrund« abgetaucht ist. Er könne dem Einberufungsbefehl zum Bundesheer nicht Folge leisten, sagt er, ohne sich der Verletzung der österreichischen Neutralität schuldig zu machen. Ein Gutachten des Salzburger Völkerrechtlers Michael Geistlinger - der »kunstfehler« berichtete - gibt ihm dabei Recht. Trotz der massiven Unterstützung von Privatpersonen bzw. von Abgeordneten zum Land und Nationalrat schweigen die Befehlshaber beharrlich, berichtet Gruber. Jetzt gibt es eine parlamentarische Anfrage an Verteidigungsminister Werner Fasselabend (ÖVP). Der Grün-Politiker Andreas Wabl und seine Kollegin - die Zivildienstsprecherin im Club - Theresia Haidlmayr wollen, daß der Minister zum Fall Gruber »politisch« Stellung nimmt. Außerdem sei es notwendig, Fasslabend mit dem Völkerrechtsgutachten zu konfrontieren, erläutert der parlamentarische Mitarbeiter Peter Steyrer. Ansonsten werde das Gutachten und die Ankündigung von amnesty international London, Gruber im Falle einer Verhaftung als Gewissensverweigerer zu adoptieren, völlig totgeschwiegen. Die Anfrage wird laut Auskunft des Verteidigungsministeriums Ende April beantwortet. Vorher sei eine öffentliche Stellungnahme nicht möglich. »Ich muß aus meiner Verpflichtung zum Heeresdienst entlassen werden«, erklärt Gruber. Dann könne er endlich Friedensdienst leisten. Eine neue Regelung des Innenministeriums mache es möglich: Für »Altfälle«, so werden all jene, die vor dem 1. Jänner 1992 ihre Stellung hatten und noch keinen Wehrdienst geleistet haben, genannt, bestehe jetzt für einige Wochen die Möglichkeit, einen »Wiederaufnahmeantrag« zu stellen.