jänner-februar 1998

kommentar

Wer Kinder hat, darf auch zahlen

Seit 1996 gibt es nun schon das Salzburger »Tagesbetreuungsgesetz«. Dieses österreichweite Unikat regelt neben der Subventionsvergabe für Krabbelstuben, Tageseltern und altersgemischte Kindergruppen auch die Summen, die Eltern für die Betreuung ihrer Sprößlinge zahlen »dürfen«. Zwischen 1.600.- und 6.000.- Schilling muß einem/r die altersgerechte Unterbringung der Zwerge wert sein. Wieviel die Eltern tatsächlich zahlen, hängt vom Familieneinkommen ab. Zwischen Mindest- und Höchstbeitrag wird in zehn Stufen gestaffelt. Die Einteilung der Staffel bleibt übrigens dem Betreiber überlassen. Sozial gerecht nannte man das.

Mittlerweile ist es aber so, daß gerade die altersgemischten Gruppen, die eigentlich bis zum 16. Lebensjahr besucht werden könnten, zur Vor-Kindergarten-Betreuung verkommen. Der Grund: Nichtfinanzierbarkeit von seiten der Eltern. Zur Illustration ein Beispiel: Er Handwerker, sie Sekretärin, gemeinsam verdienen sie 29.000.- Schilling. Die fünfjährige Tochter besucht ganztags den Kindergarten. Kosten: 1.500.- öS. Der »Benjamin« der Familie ist in einer altersgemischten Gruppe, ebenfalls ganztags. Kosten: 4.000.- öS. Die Miete der vierköpfigen Familie beträgt 11.000.- öS. Somit verschlingen diese drei Fixpunkte im Familienbudget bereits 16.500.- Schilling. Berücksichtigt man weiters den Einrichtungskredit, das bei zwei Kindern notwendige Auto, eine Lebensversicherung und die unvermeidbaren Lebenshaltungskosten bleibt dieser Durchschnittsfamilie am Monatsende ein Tausender über. Keine Frage, daß auch der Sohn mit vier in den Kindergarten wechseln wird. Weil's billiger ist.

Geht den Familien jetzt die Luft aus? Sparpakete, Pensionsreform, Durchrechnungszeiten lassen das Geldsäckchen schon so fest zugeschnürt. Dann noch ein Betreuungsplatz für's Kind bringt das Familienbudget ins Wanken. Eine Klausel für Härtefälle gibt es derzeit auch nicht. Susanne Boujedada-Lechner, Vereins-Vorstand der Obertrumer Kindergruppe, bezeichnet die derzeitige Bestimmung zur Berechnung des Familieneinkommens schlichtweg als »Firlefanz«. Denn als Einkommen gilt das Gesamteinkommen aller (!) im Haushalt lebenden Personen. Also auch die Lehrlingsentschädigung, die Mindestpension der Omi, eventuelle Alimente...Boujedada-Lechner berichtet von einer Mutter mit vier Kindern, die nach der Trennung von ihrem Mann zu ihren Eltern gezogen ist. In eine zweieinhalb Zimmer-Wohnung. Und weil sie jetzt bei ihren Eltern wohnt, wird auch deren Einkommen in die Beitragsberechnung einbezogen. Nebst den Alimenten natürlich.

Da stellt sich die Frage: Wozu eigentlich arbeiten, wenn eh nix überbleibt? Noch dazu, wenn vielleicht der Bürgermeister die Frau ohnehin auffordert, doch zu Hause zu bleiben, weil »Sondernotstand zahl'ma gern. Den Krabbelstuben-Beitrag net so«.