Publizistikförderung und Medienfreiheit
»Was sich hier in Österreich in den letzten zwei Jahrzehnten im Bereich der alternativen und autonomen Medien ereignet hat, hat man zurecht als »partizipatorische Revolution« bezeichnet. Ihre Formen des demonstrativen Protestes und des zivilen Ungehorsams fanden am Anfang den heftigen Widerstand der Mehrheitsbevölkerung und der Politik. Man übersah, daß ihre Alternativen Terror einerseits und Apathie andererseits heißen«. Anfang der 90-er Jahre diagnostiziert Wolfgang R. Langenbucher im »Medienverzeichnis 1992/93« eine neue zeitgemäße Kultur der Öffentlichkeit im Umgang mit nicht-kommerziellen Medien. Davon ist heute nicht mehr viel zu spüren:
Als ein Instrumentarium, das diese Medienvielfalt und -freiheit fördern sollte, gilt die Publizistikförderung, deren Förderbedingungen vor diesem Hintergrund lediglich formelle Kriterien enthielten. Bislang! Denn seit der Einführung sogenannter »inhaltlicher Ausschließungsgründe« werden alternative Zeitungen zunehmend mit der Tatsache konfrontiert trotz Erfüllung der formellen Kriterien, aus der Förderliste gestrichen zu werden.
1998 waren davon die Zeitungen akin, TATblatt, Die Linke und ZOOM betroffen. Von einer Begründung der Ablehnungen wurde vorerst Abstand genommen. Lediglich anläßlich einer parlamentarischen Anfrage zur Causa wurde offen über mögliche Ausschließungsgründe gesprochen. Einem ÖVP-Abgeordneten fielen dabei u. a. die Vergehen der ZOOM ein, das Gutachten Michael Geistlingers, »der meint, das österreichische Bundesheer agiere nicht neutral«, oder eine Aufstellung der Anzahl der Personen, die nach dem Wehrgesetz verurteilt wurden, veröffentlicht zu haben.
Gegen diese offensichtliche Mißachtung der Meinungsfreiheit will »Der Kranich« die Zeitschrift des Salzburger Friedensbüros (selbst Empfänger der Publizistikförderung) ein Zeichen setzen. Die Redaktion hat beschlossen, den betroffenen Zeitungen eine Spende in Form eines Sonderabos von je 350.- zu überweisen. Außerdem werden jene Zeitschriften, die aufgrund der Streichung der betroffenen Medien von der Förderungsliste in den Genuß leicht erhöhter Förderungsbeträge gekommen sind, dazu eingeladen, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Würde jede der angesprochenen Zeitungen diese Sonderabos bestellen, wäre der Akt der Zensur durch ein Zeichen der Solidarität aufgehoben.
Sonderabos und Spenden auf das Konto »Solidaritätsabo« Kto.Nr. 0432-02364/01 bei CA-BV (BLZ 11000). Die eingehenden Spenden werden auf die genannten vier Zeitschriften aufgeteilt.