april 1999

Didi Neidhart
titel

GENERATIONSWECHSEL

Vier in Salzburg angesiedelte, autonome Fraueneinrichtungen haben allen Grund zum Feiern: Frauentreffpunkt, Frauennotruf und Frauenkulturzentrum begehen ihr jeweils 15jähriges, das Frauenhaus sein zehnjähriges Jubiläum. Obwohl durch deren so nach und nach erfolgten Etablierung in der Gesellschaft auch eine gewisse Spezialisierung und somit Abgrenzung voneinander stattgefunden hat, ist ihnen seit Bestehen eines gemein: Das Engagement für die Rechte der Frauen.

Von der autonomen Frauenbewegung der siebziger Jahre ins Leben gerufen, stehen heute die politischen Werte nicht mehr so sehr im Vordergrund. Ein Generationswechsel hat zu einer Neuorientierung in der Frauenszene geführt. Die Ideologie ist nicht selten der Professionalität gewichen, die Gesellschaft zeigt mehr und mehr die Bereitschaft, derartige Einrichtungen zu akzeptieren.

Eine Akzeptanz, die notwendig ist, um mißhandelten und diskriminierten Frauen rechtlich eine bessere Stellung einzuräumen. Das beispielsweise im Zuge der Gewaltschutzgesetzgebung 1997 eingeführte Wegweisungsrecht bestimmt, daß nicht das Opfer, sondern der Täter die Wohnung zu verlassen hat. Die Rückkehr kann dem Peiniger bis zu drei Monaten verwehrt werden, Gewalt gegen Frauen ist mit Konsequenzen verbunden. »Eine begrüßenswerte Errungenschaft, die aber nichts daran geändert hat, daß Mißbrauch und Mißhandlung nur in den seltensten Fällen mit einer für den Täter empfindlichen Strafe geahndet werden«, so Philomena Strasser, Mitarbeiterin im Frauenhaus Salzburg. »Schlecht steht es nach wie vor um die Stellung von Verbrechensopfern in einem Gerichtsverfahren, da das Opfer, bloß als Zeuge geladen, weder Parteistellung noch das Recht auf einen Anwalt hat«, sind sich die Mitarbeiterinnen der Opferschutzeinrichtungen einig.

Eine Akzeptanz, die notwendig war, um die Rechte der Frauen vor den Gerichten und Behörden effizienter durchsetzen zu können und die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und autonomen Einrichtungen zu fördern. Die im März vergangenen Jahres aus der Taufe gehobene Interventionsstelle bietet Opfern familiärer Gewalt Hilfe. Geplant, aber noch nicht finanziert ist in diesem Bereich auch eine Täterbetreuung. Eine Besonderheit: Zwischen Interventionsstelle und den staatlichen Stellen besteht eine über »good will« hinausgehende Kooperation, indem die Exekutive verpflichtet ist, die autonome Einrichtung über durchgeführte Wegweisungen zu informieren.

Eine Akzeptanz, die in gewisser Weise Garant ist für deren finanzielle Absicherung, wo doch jede autonome Beratungs- und Betreuungsstelle auf die Subventionsgeldern ihrer »staatlicher Finanziers«, vorwiegend das Bundesland Salzburg, die Ministerien für Frauen, Soziales und Familie und die Gemeinde Salzburg, angewiesen ist. Bleibt der Geldsegen aus, kann dies mitunter das »Aus« für eine autonome Einrichtung bedeuten.